Die logopädische Therapie in Form von Diagnostik, Beratung und Behandlung ist eine Kassenleistung und wird ärztlich verordnet. Die Heilmittelverordnung kann von Ihrem Hausarzt, von HNO-Ärzten, Kinderärzten, Neurologen, Zahnärzten, Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen ausgestellt werden.
Die Ergotherapie in Form einer Diagnostik, Beratung und Behandlung ist ebenfalls eine Kassenleistung und wird ärztlich verordnet. Die Heilmittelverordnung kann jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt ausstellen.